Vorstand

Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden durch die Vertragsgemeinde Kreuzlingen bestimmt je ein Mitglied durch die Vertragsgemeinden Bottighofen und Münsterlingen

Die Vorstandsmitglieder und der Präsident werden durch die Generalversammlung auf vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.